KOSTEN
In der Regel rechnet Rechtsanwältin RICARDA SPIECKER nach
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Hierbei richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. In manchen Fällen wird eine Honorarvereinbarung geschlossen, worüber Sie vorab im Einzelfall informiert werden. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, rechnet Rechtsanwältin SPIECKER direkt mit Ihrer RSV ab. Näheres erfahren Sie in unserer Mandanteninformation, die Sie bitte zum ersten Besprechungstermin bei Rechtsanwältin SPIECKER unterschrieben mitbringen. Download
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