RECHTSGEBIETE Scheidungsrecht Scheidung-light

Scheidung light : einfach und kostengünstig

Wir führen Ihre Scheidung garantiert so kostengünstig und so schnell wie möglich durch.

Wenn Sie bereits mindestens knapp 1 Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben
– die Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden - und die
Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner nicht streitig ist
(sog. einvernehmliche Scheidung), besteht die Möglichkeit, den Gegenstandswert
des Verfahrens und damit Ihre Kosten erheblich zu reduzieren.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es zudem in den meisten Fällen,
wenn sich eine Partei im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lässt.
Die für einen Anwalt anfallenden Kosten können die Ehepartner dann untereinander
teilen. Ganz ohne Anwalt geht es nach dem Gesetz allerdings nicht. Die anfallenden
Gerichtskosten teilt das Gericht unter den Parteien im Verhältnis 50:50.

Ablauf einer Scheidung light

1.
Sie schicken uns den unten stehenden Scheidungsantrag zusammen mit der unten
stehenden, auf die Rechtsanwältin Spiecker lautenden, Verfahrensvollmacht
per Fax oder per Post zu.
Sobald wir Ihren Scheidungsauftrag erhalten haben, treten wir mit Ihnen in
Kontakt und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen noch benötigen.
In der Regel ist dem Gericht neben der Vollmacht im Original Ihre Heiratsurkunde
im Original vorzulegen sowie bei minderjährigen Kindern deren Geburtsurkunden
(Familienstammbuch).

2.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertigen wir den Scheidungsantrag und lassen Ihnen diesen
zur Prüfung zukommen. Gleichzeitig bitten wir Sie um Zahlung des fälligen
Gerichtskostenvorschusses, ohne den das Gericht den Scheidungsantrag nicht bearbeitet.
Außerdem wird eine 1,3 Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) zzgl. Postpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig und angefordert.
Wir werden nach Zahlungseingang den Scheidungsantrag zusammen mit dem
Gerichtskostenvorschuss an das Gericht senden.

3.
Ihr Ehepartner benötigt keinen eigenen Anwalt, sofern die Angelegenheit unstreitig ist
(s.o.) und vor Gericht keine Vereinbarung getroffen werden soll. Nach Erhalt des
Scheidungsantrags sollte Ihr (nicht anwaltlich vertretener) Ehepartner dem Gericht
unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens selbst kurz mitteilen:

"Ich bestätige, dass die Angaben meines Ehepartners zutreffend sind und dass ich
auch geschieden werden möchte."

4.
Falls Sie so schnell wie möglich geschieden werden wollen, sollten Sie uns nach
dreimonatiger Scheidungsdauer anrufen oder per eMail benachrichtigen. Wir werden dann
das Gericht anschreiben und darum bitten, das Verfahren abzutrennen und einen Scheidungstermin
anzusetzen.
Ihr Ehepartner sollte dann ebenfalls das Gericht anschreiben und mitteilen:

"Ich beantrage, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen und die Scheidung
vorab auszusprechen."

Das Verfahren zum Versorgungsausgleich wird dann nach dem Scheidungstermin schriftlich
durchgeführt.

5.
Sie und Ihr Ehepartner erhalten dann eine Ladung zum Scheidungstermin, zu dem Sie
persönlich erscheinen müssen.

Ferner erscheint im Scheidungstermin Rechtsanwältin Spiecker bzw. – falls das zuständige
Familiengericht nicht am Sitz der Kanzlei Spiecker (Amtsgericht Wolfratshausen) liegt –
evtl. ein von Rechtsanwältin Spiecker mit der Terminswahrnehmung beauftragter Anwalt.
Hierdurch entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Der Scheidungstermin, in dem die
Eheleute geschieden werden, dauert in der Regel ca. 15 Minuten.

Vor dem Scheidungstermin wird eine 1,2 Terminsgebühr nach dem RVG angefordert.
Weitere Anwaltsgebühren fallen für die einfache, einvernehmliche Scheidung mit nur
einem Anwalt nicht an.

6.
Sie erhalten vom Gericht ca. 2-4 Wochen nach dem Scheidungstermin das schriftliche
Scheidungsurteil übersandt.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen unter Tel: 08171-482920 gerne telefonisch
zur Verfügung.
Das Telefonat löst keine Rechtsanwaltsgebühren aus.
Selbstverständlich können Sie uns auch in allen anderen Ehe- und Familienrechtssachen
beauftragen. Rufen Sie uns dann einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin.

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82515 Wolfratshausen